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Die medizinische Grundversorgung

Veröffentlicht am 15 August 2011 von humanmediziner (0)

In einem Sozialstaat wie Deutschland wird die medizinische Grundversorgung ebenso wie in allen Ländern der europäischen Union gesetzlich geregelt und garantiert, so ist jeder Bürger ausreichend mit einer garantierten Erst- und Grundversorgung im Bedarfsfall abgesichert.

Was sichert die medizinische Grundversorgung eigentlich ab?

Die eigentliche Grundversorgung besteht dabei aus einheitlich geregelten Elementen, die sich in folgende Bereiche aufgliedern, der Beratung, der Pflege und Behandlung durch den Arzt an sich selbst. In der medizinischen Grundversorgung sind alle sozialen und gesundheitspolitischen Regelungen verankert. Die medizinische Grundversorgung an sich wird dabei ebenfalls in drei Bereiche aufgeteilt, der erste der drei Bereiche beinhaltet die Regelungen zur Behandlung durch die Hausarztmedizin in der Grundversorgung aller wichtigen Aspekte, wie die Krankenhausambulanz wie zum Beispiel die Notaufnahme bei Unfall, aber auch bei allen anderen ambulanten Behandlungen und die Versorgung durch den Hausarzt in der Praxis. In der Kategorie Hausarztmedizin werden bis zu 90% aller akuten Krankheitsfälle behandelt und ebenfalls alle chronischen Gesundheitsprobleme eines Bedürftigen. Der wesentlichste Aspekt dabei ist, das somit die kostengünstigste Behandlung, wie zum Beispiel Diagnoseerstellung, die wichtige Vorsorgebehandlung und die eigentliche Behandlung eine entscheidente Rolle spielen. In dem zweiten Bereich sind alle Behandlungen in der Kategorie Facharztmedizin angesiedelt, diese bestehen im allgemeinem aus Dermatologie, Kardiologie und Orthopädie um hier nur einige Beispiele zu nennen. Dabei wird bei allen Fachärzten der sogenannten Fachgebiete der Medizin gewährleistet und vom zuständigem Hausarzt eine dementsprechende Überweisung an den jeweiligen Spezialisten ausgestellt wurde. Dabei spielt es keine Rolle ob die jeweilige Behandlung durch den Spezialisten, stationär oder aber ampulant behandelt werden muß. In diesen Bereich finden sich auch alle medizinischen Untersuchungen, sowie Behandlungsmethoden im Bereich Labor, Röntgendiagnostik und Physotherapie wieder und werden damit abgesichert. Der dritte Bereich ist die maximale Versorgung, die man auch die tertiäre Grundversorgung nennt eingestuft und betreffen insbesondere sehr kostenaufwendige medizinische Behandlungsmethoden. Darunter fallen zum Beispiel Krebsbehandlungen und auch Transplantationen, ebenso wie die Behandlung von Neugeborenen ( insbesondere bei Frühgeburten) und erfolgen dabei durch die Verteilung von Spezialkliniken auch auf überregionalem Gebiet.

Die Absicherung der medizinischen Grundversorgung und die Alternativen

Mit den bereits im obigen Abschnitt erwähnten drei Bereichen, geht es im allgemeinen die medizinische Grundversorgung zu sichern, angefangen von der Erstdiagnose bis hin zur erforderlichen Heilung oder Linderung des Falles, wobei die erforderlichen Behandlungsmethoden vom jeweiligen Hausarzt im vorhinein festgelegt und von den Krankenkassen abgegolten. In diesem Bereichen sind auch die Einstufungen der jeweiligen Pflegestufen für eine erforderliche stationäre Betreuung und Versorgung geregelt, aber auch eine eventuelle häusliche Pflege kann dabei in Betracht gezogen und abgesichert werden. Dabei wird insbesondere die Leistungsabgeltung der Behandlungsmethoden in Deutschland durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert, wer aber auf bessere Leistungen nicht verzichten möchte und die finanziellen Voraussetzungen erfüllt, kann in eine private Krankenversicherung wechseln und sichert sich damit vielerlei Vorteile. Die Regelung wird damit begründet, das ein sogenannter Kassenpatient ( gesetzlich versichert) die erforderliche medizinische Grundversorgung erhält, wobei ein sogenannter Privatpatient ( Privat Krankenversichert) darüber hinaus die optimalste und aufwendigste medizinische Versorgung oder Betreuung für sich in Anspruch nehmen kann. Bei etwaigen Geringverdienern bzw. Rentnern besteht die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung die bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden kann.

Inhaber Foto: Anja Greiner Adam – Fotolia

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